Juristische Aspekte

Der Bewerber stellt seine Arbeiten auf eigenes Risiko zur Verfügung. Vom Eingang der Werke bis zum Zeitpunkt der Rückgabe haftet das Richard Haizmann Museum für Schäden, eine sorgfältige und sachgemäße Behandlung der Kunstwerke wird zugesichert.

 

Alle eingereichten Unterlagen und Kunstwerke dürfen für eine publizistische Auswertung genutzt werden. Insbesondere wird einer Präsentation im Richard Haizmann Museum zugestimmt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar und der/die Bewerber/in erklärt automatisch durch Einreichung der Bewerbungsmappe, alle Rechte an den vorgestellten Werken zu besitzen.

 

 

 

Urheberrecht und Recht am eigenen Bild


 

Jeder Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular, dass er alleiniger Urheber der eingereichten Arbeiten ist, dass er über die Arbeiten und die daran bestehenden Nutzungsrechte frei verfügen darf und dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind. Die Teilnehmer haben außerdem dafür einzustehen, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Urheber von Bildern, aus denen die eingereichten Arbeiten durch eine Bearbeitung oder Umgestaltung entstanden sind, die Einwilligung zur Veröffentlichung und Verwertung der Bilder – einschließlich der publizistischen Auswertung im Rahmen der Preisverleihung – in nachweisbarer Form erteilt haben. Alle Patent- und Urheberrechte bleiben beim Teilnehmer. Diese gesetzlichen Rechte zu überwachen ist Aufgabe des Teilnehmers. (Der Teilnehmer stellt die Organisatoren von Forderungen Dritter frei.)

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